Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der rechtliche Rahmen für Aufträge an Wien IT Solutions. Die Einzelheiten zu deinem Projekt stehen im jeweiligen Angebot.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Wien IT Solutions, Inhaber Nico Leon Wien, Hinter dem Anger 5, 42855 Remscheid („Auftragnehmer“), und seinen Kundinnen und Kunden („Kunde“) über IT-Dienstleistungen, insbesondere die Einrichtung, Absicherung und Betreuung von Servern, Mailservern, Webseiten und Gameservern sowie IT-Hilfe aus der Ferne und vor Ort.
(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen, etwa im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB.
(4) Wird ein Auftrag über eine Plattform wie Fiverr erteilt und abgewickelt, gelten vorrangig die Bedingungen dieser Plattform. Diese AGB gelten dann ergänzend, soweit die Plattformbedingungen nichts anderes regeln.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf dieser Webseite ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung, eine Anfrage zu stellen.
(2) Nach einer Anfrage erstellt der Auftragnehmer ein individuelles Angebot in Textform, zum Beispiel per E-Mail. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder der Auftragnehmer einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt.
(3) Ist im Angebot keine Frist genannt, hält sich der Auftragnehmer 14 Tage an sein Angebot gebunden.
(4) Der Vertrag kann auf Deutsch oder auf Englisch geschlossen werden.
§ 3 Leistungen
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot. Leistungen, die dort nicht genannt sind, schuldet der Auftragnehmer nur nach gesonderter Vereinbarung.
(2) Beratung, Betreuung und Unterstützung nach Aufwand, etwa IT-Hilfe oder laufende Betreuung, sind Dienstleistungen. Geschuldet ist die fachgerechte Tätigkeit, kein bestimmter Erfolg. Ist ein bestimmtes Ergebnis vereinbart, zum Beispiel ein eingerichteter und übergebener Server, gilt Werkvertragsrecht.
(3) Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen grundsätzlich persönlich, in der Regel aus der Ferne. Termine vor Ort sind nach Absprache möglich.
(4) Für Software, Dienste und Hardware Dritter, etwa Open-Source-Software, Hosting-Anbieter oder Lizenzen, gelten die Bedingungen der jeweiligen Anbieter. Für deren Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit steht der Auftragnehmer nur ein, wenn er dies ausdrücklich übernommen hat. Kosten für Server, Domains und Lizenzen trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge und Berechtigungen bereit, die für die Leistung erforderlich sind.
(2) Vor Arbeiten an bestehenden Systemen sichert der Kunde seine Daten, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich Teil des Auftrags ist.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung der bereitgestellten Systeme, Inhalte und Zugänge berechtigt ist. Zugangsdaten, die er vom Auftragnehmer erhält, bewahrt er sicher auf.
(4) Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig mitwirkt, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann nach Aufwand berechnet werden.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot, entweder als Festpreis für ein Projekt oder nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz.
(2) Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG berechnet der Auftragnehmer keine Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
(4) Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden. Laufende Betreuung wird monatlich abgerechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(5) Fahrtkosten für Termine vor Ort werden nur berechnet, wenn sie im Angebot vereinbart sind.
§ 6 Abnahme bei Werkleistungen
(1) Gilt Werkvertragsrecht, teilt der Auftragnehmer die Fertigstellung mit. Der Kunde prüft die Leistung und nimmt sie ab, wenn sie im Wesentlichen vertragsgemäß ist. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Kunde Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folge hingewiesen hat.
§ 7 Mängel
(1) Es gelten die gesetzlichen Rechte bei Mängeln. Bei Werkleistungen hat der Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung.
(2) Der Kunde beschreibt Mängel so genau wie möglich, damit der Auftragnehmer sie nachvollziehen und beheben kann.
§ 8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung angefallen wäre. Das gilt nicht, wenn die Datensicherung Teil des Auftrags ist.
(4) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten von Personen, die der Auftragnehmer zur Erfüllung des Vertrags einsetzt.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer behandelt alle Informationen und Zugangsdaten des Kunden vertraulich und nutzt sie nur zur Erfüllung des Auftrags. Das gilt auch nach dem Ende des Vertrags.
(2) Verarbeitet der Auftragnehmer bei seiner Arbeit personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, etwa beim Betrieb eines Servers mit Kundendaten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Nach dem Ende des Auftrags gibt der Auftragnehmer überlassene Zugänge zurück oder löscht sie. Er empfiehlt dem Kunden, Passwörter zu ändern, auf die er Zugriff hatte.
(4) Der Auftragnehmer nennt ein Projekt nur mit Zustimmung des Kunden als Referenz.
§ 10 Laufende Betreuung: Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über laufende Betreuung laufen auf unbestimmte Zeit, sofern im Angebot nichts anderes steht. Beide Seiten können sie mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbraucher haben bei Verträgen, die aus der Ferne oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Remscheid.
(3) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Oktober 2026
Stand: 12. Oktober 2026